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   BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04   

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https://dejure.org/2005,5731
BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04 (https://dejure.org/2005,5731)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 10 AZR 512/04 (https://dejure.org/2005,5731)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 10 AZR 512/04 (https://dejure.org/2005,5731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 3; ; TV zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O vom 14. Mai 1991 idF des Änderungs... tarifvertrages Nr. 8 vom 30. Juni 2000 (TV Lohngruppenverzeichnis) Anlage 1 Lohngruppen 3; ; TV zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O vom 14. Mai 1991 idF des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 30. Juni 2000 (TV Lohngruppenverzeichnis) Anlage 1 Lohngruppen 3a; ; TV zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O vom 14. Mai 1991 idF des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 30. Juni 2000 (TV Lohngruppenverzeichnis) Anlage 1 Lohngruppen 4; ; TV zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O vom 14. Mai 1991 idF des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 30. Juni 2000 (TV Lohngruppenverzeichnis) Anlage 3 Abschnitt I Nr. 4; ; BAT § 24 Abs. 1; ; BAT § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Zulage; vorübergehend übertragene Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04
    Für die vergleichbare Zulagenregelung für Angestellte, die in § 24 Abs. 1 BAT von einer dem Angestellten vorübergehend und in § 24 Abs. 2 Satz 1 BAT von einer ihm vertretungsweise übertragenen anderen Tätigkeit spricht, ist anerkannt, dass die Tarifbegriffe "vorübergehend" und "vertretungsweise" (zusammenfassend: interimistisch) die Tätigkeitsübertragung gegenüber einer auf Dauer übertragenen höherwertigen Tätigkeit abgrenzen (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91; 22. Januar 2003 - 4 AZR 652/01 -).

    Sie haben deshalb bestimmt, dass der Arbeiter bei einer nicht dauerhaften, sondern nur zeitweiligen Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zwar keinen Anspruch auf Höhergruppierung, jedoch einen Anspruch auf eine Zulage hat, die der höheren Beanspruchung Rechnung trägt (vgl. zur vergleichbaren Zulagenregelung für Angestellte BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, 101).

    Ebenso wie einem Angestellten (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, 101) kann der Arbeitgeber einem Arbeiter dieselbe oder eine gleichermaßen höher zu bewertende Tätigkeit mehrmals nacheinander vorübergehend übertragen.

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04
    Wird in einer Zulagenregelung eine überwiegende oder sonst anteilmäßig festgelegte Ausübung der zulagenberechtigenden Tätigkeit gefordert, so ist diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt, wenn die Wahrnehmung dieser Tätigkeit durchschnittlich im Kalendermonat mehr als die Hälfte bzw. den festgelegten Anteil der regelmäßigen Tätigkeit beansprucht (BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 258/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 652/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04
    Für die vergleichbare Zulagenregelung für Angestellte, die in § 24 Abs. 1 BAT von einer dem Angestellten vorübergehend und in § 24 Abs. 2 Satz 1 BAT von einer ihm vertretungsweise übertragenen anderen Tätigkeit spricht, ist anerkannt, dass die Tarifbegriffe "vorübergehend" und "vertretungsweise" (zusammenfassend: interimistisch) die Tätigkeitsübertragung gegenüber einer auf Dauer übertragenen höherwertigen Tätigkeit abgrenzen (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91; 22. Januar 2003 - 4 AZR 652/01 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 2 Sa 148/04
    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2004 - 2 Sa 148/04 - aufgehoben.
  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 142/21

    Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung

    Beide Tarifbegriffe lassen sich mit "interimistisch" zusammenfassen (vgl. zu Teil I Nr. 4 der Anlage 3 TV Lohngruppenverzeichnis BAG 20. April 2005 - 10 AZR 512/04 - zu II 3 a und b der Gründe; vgl. ferner Niederschriftserklärung Nr. 2 zu § 18 TVÜ-VKA iVm. Satz 1 der Niederschriftserklärung zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2 TVÜ-VKA) .

    Dem vorübergehenden Charakter steht es nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber dieselbe Tätigkeit mehrmals nacheinander vorübergehend überträgt und möglicherweise nicht den Willen hat, dies nur einmalig zu tun (BAG 20. April 2005 - 10 AZR 512/04 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 605/04

    Croupier - Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs

    Mit den Tarifbegriffen "vorübergehend" und "aushilfs- oder vertretungsweise" haben die Tarifvertragsparteien die Übernahme der Tätigkeit in einer höheren Entgeltgruppe nur gegenüber einer auf Dauer übernommenen höherwertigen Tätigkeit abgegrenzt (vgl. zu dieser Bedeutung der Tarifbegriffe "vorübergehend" und "vertretungsweise" BAG 20. April 2005 - 10 AZR 512/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.10.2013 - 2 Sa 272/12

    Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - ARGE-Mitarbeiterin

    In der Entscheidung vom 20.04.2005 - 10 AZR 512/04, ZTR 2005, 529 - hat sich das BAG mit der Parallelregelung zu § 24 BAT im Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O vom 14.05.1991 (TV Lohngruppenverzeichnis) befasst und festgestellt, das eine regelmäßig wiederkehrende Heranziehung eines Arbeiters zu höher zu bewertenden Tätigkeiten eine vorübergehende Übertragung nicht ausschließe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 8 Sa 56/16

    Tariflicher Entschädigungsanspruch - vorübergehende Übertragung der Tätigkeit

    Für die vergleichbare Zulagenregelung für Angestellte, die in § 24 Abs. 1 BAT von einer dem Angestellten vorübergehend und in § 24 Abs. 2 Satz 1 BAT von einer ihm vertretungsweise übertragenen anderen Tätigkeit spricht, ist anerkannt, dass die Tarifbegriffe 'vorübergehend" und 'vertretungsweise" (zusammenfassend: interimistisch) die Tätigkeitsübertragung gegenüber einer auf Dauer übertragenen höherwertigen Tätigkeit abgrenzen (vgl. BAG 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen , BAG 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91; 22.01.2003 - 4 AZR 652/01 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14

    "Vorübergehender" Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "vorübergehend" nur zeitweilig, nur eine gewisse Zeit dauernd (vgl. BAG, 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
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